LSG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 01.06.2017 (L 5 KR 101/17 B)
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Trier vom 10.4.2017 abgeändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 5.930,92 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]