OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 19.09.2019 (3 L 112.19)
Die Festsetzung des Gegenstandswertes in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. März 2019 wird geändert. Der Gegenstandswert wird für die erste Rechtsstufe auf 4.000,- Euro festgesetzt. Das [...]