VGH Hessen - Beschluss vom 13.02.2019 (22 A 842/17.PV)
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000,- € festgesetzt. Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf §§ 33 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 RVG. Diese Vorschriften sind vorliegend [...]