BVerfG - Beschluss vom 30.06.2020 (2 BvR 1935/19)
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 10.000 (in Worten: zehntausend) Euro festgesetzt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Vorinstanz: LG Hannover, vom [...]