SchlHOLG - Beschluss vom 16.07.2020 (1 AR 8/20 Str)
Der Antrag des notwendigen Verteidigers vom 2. Juni 2020, ihm eine Pauschgebühr in Höhe von zumindest 14.000,00 € netto zu bewilligen, wird abgelehnt. Nach § 51 Abs. 1 RVG ist dem gerichtlich bestellten oder [...]