BVerwG - Beschluss vom 19.03.2024 (10 KSt 2.24 (10 B 38.23))
Die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenrechnung vom 29. Januar 2024 (Kassenzeichen XXXX XXXX XXXX) wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Die mit Schreiben des [...]