08/2021 - Einkommensteuer
Beispiel: Mandant Andre Investa erwirbt am 1. April 01 unter anderem 10 Bitcoin zum Preis von je 300 € (gesamt 3.000 €) zuzüglich einer Transaktionsgebühr von 10 € bei einer Online-Plattform. Er hält diese im steuerlichen Privatvermögen. Am 1. August 01 tauscht Andre Investa 2 Bitcoin gegen 40 Ether. Für den Tausch zahlt er eine Transaktionsgebühr von 0,02 Bitcoin. Am Tag der Transaktion beträgt der Wert eines Bitcoins 400 €. Der Wert eines Ethers beträgt 20 €.