§ 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG: Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot begründet

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

§ 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG : Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot begründet

Dem Kaufvertrag stehen Angebote zum Abschluss anderer Verträge gleich, kraft derer die Übereignung verlangt werden kann.