§ 176 d StGB
FNA: 450-2
Fassung vom: 13.11.1998
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109 vom 2024-03-27

§ 176 d StGB Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

§ 176 d Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

StGB ( Strafgesetzbuch )

Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 bis 176 c) mindestens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.