§ 189 StGB
FNA: 450-2
Fassung vom: 13.11.1998
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109 vom 2024-03-27

§ 189 StGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

StGB ( Strafgesetzbuch )

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.