§ 23 c MBO-Ae1997
FNA: 2122-1-5
Fassung vom: 24.11.2006
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 24.11.2006

§ 23 c MBO-Ae1997 Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an sonstigen Partnerschaften

§ 23 c Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an sonstigen Partnerschaften

MBO-Ae1997 ( (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte )

Ärztinnen und Ärzten ist es gestattet, mit Angehörigen anderer Berufe als den in § 23 b beschriebenen in allen Rechtsformen zusammen zu arbeiten, wenn sie nicht die Heilkunde am Menschen ausüben.