Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184 b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte, BGBl. I Nr. 213 vom 24.06.2024
1Jagd- und Fischereigeräte, Hunde und andere Tiere, die der Täter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich geführt oder verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74 a ist anzuwenden.