§ 3 a BRKG
FNA: 2032-28
Fassung vom: 26.05.2005
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, BGBl. I S. 2250 vom 2021-06-28

§ 3 a BRKG Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung

§ 3 a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung

BRKG ( Bundesreisekostengesetz )

Der Bescheid über die Reisekostenvergütung kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden.