§ 53 c EEG2023
FNA: 754-27
Fassung vom: 21.07.2014
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, BGBl. I Nr. 151 vom 2024-05-08

§ 53 c EEG2023 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung

§ 53 c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung

EEG2023 ( Erneuerbare-Energien-Gesetz )

Der anzulegende Wert verringert sich für Strom, der durch ein Netz durchgeleitet wird und der von der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz befreit ist, um die Höhe der pro Kilowattstunde gewährten Stromsteuerbefreiung.