R 6.12 EStR 2005

Fassung vom: 16.12.2005
Inkrafttreten der Fassung: 01.01.2003
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 16.12.2005

R 6.12 EStR 2005 Bewertung von Entnahmen und Einlagen

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R 6.12 EStR 2005 Bewertung von Entnahmen und Einlagen

R 6.12 Bewertung von Entnahmen und Einlagen

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

1Bei Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsgutes innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um AfA nach § 7 EStG, erhöhte Absetzungen sowie etwaige Sonderabschreibungen zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder der Herstellung des Wirtschaftsgutes und der Einlage entfallen. 2In diesen Fällen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auch dann um die AfA nach § 7 EStG zu kürzen, wenn das Wirtschaftsgut nach einer Nutzung außerhalb der Einkunftsarten eingelegt wird.