R 6.2 EStR 2005

Fassung vom: 16.12.2005
Inkrafttreten der Fassung: 01.01.2003
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 16.12.2005

R 6.2 EStR 2005 Anschaffungskosten

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R 6.2 EStR 2005 Anschaffungskosten

R 6.2 Anschaffungskosten

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

Wird ein Wirtschaftsgut gegen Übernahme einer Rentenverpflichtung erworben, kann der als Anschaffungskosten zu behandelnde Barwert der Rente abweichend von den §§ 12 ff. BewG auch nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden.