FNA: 611-10-14-1-1
Fassung vom: 10.12.1999
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 10.12.1999

111 UStR2000 Ersatzschulen

111 Ersatzschulen

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

Der Nachweis, daß für den Betrieb der Ersatzschule eine staatliche Genehmigung oder landesrechtliche Erlaubnis vorliegt, kann durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde geführt werden.