FNA: 611-10-14-1-1
Fassung vom: 10.12.1999
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 10.12.1999

123 UStR2000 Vergütungsberechtigte

123 Vergütungsberechtigte

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

Vergütungsberechtigte nach § 4 a Abs. 1 UStG sind: 1. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 AO), insbesondere auch die in § 23 UStDV aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, und 2. juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. Abschnitt 23).