Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst |
Die Finanzverwaltung nimmt mit BMF-Schreiben vom 27.01.2023 zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen Stellung. Die Klarstellung durch das BMF-Schreiben war erforderlich, da der Bundesrechnungshof darauf hingewiesen hatte, dass die Finanzämter den Umfang der unternehmerischen Betätigung und den damit zusammenhängenden Vorsteuerabzug der Forschungseinrichtungen unterschiedlich beurteilen würden. Um zukünftig den bundeseinheitlichen Vollzug sicherzustellen, wurde der UStAE um spezielle Regelungen zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nicht unternehmerischen Bereich der Forschungseinrichtungen ergänzt.
Forschungseinrichtungen sind Einheiten, die Forschungsprojekte oder Forschungsprogramme durchführen. Zum unternehmerischen Bereich bei Forschungseinrichtungen gehören die Eigenforschung, die Auftragsforschung sowie der weitere Technologietransfer, soweit beabsichtigt ist, die Forschungsergebnisse nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen zu verwenden.
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