3.7 GewStR
FNA: 611-5-1-1-10
Fassung vom: 28.04.2010
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 28.04.2010

3.7 GewStR2009 Hochsee- und Küstenfischerei

3.7 Hochsee- und Küstenfischerei

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

Küstenfischerei im Sinne dieser Vorschrift ist auch die Fischerei auf dem Unterlauf der Weser und der Elbe und die Hafffischerei.