Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst |
Steuerbar ist der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt. Erbringt der Lieferer eine unentgeltliche Lieferung (z.B. unentgeltliche Überlassung von Gegenständen für Forschungs- oder Versuchszwecke), entfällt die Besteuerung des Erwerbs.
Ein Leistungsaustausch, ein Entgelt, ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen, liegt kein Leistungsaustausch und damit auch grundsätzlich keine steuerbare Leistung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG vor.
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