4.21.1 UStAE
FNA: 611-10-14-1-10
Fassung vom: 01.10.2010
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
BMF-Schreiben III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004, BStBl. I S. 726 vom 29.04.2024

4.21.1 UStAE Ersatzschulen

4.21.1 Ersatzschulen

UStAE ( Umsatzsteuer-Anwendungserlass )

Der Nachweis, dass für den Betrieb der Ersatzschule eine staatliche Genehmigung oder landesrechtliche Erlaubnis vorliegt, kann durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde geführt werden.