8.4 GewStR
FNA: 611-5-1-1-10
Fassung vom: 28.04.2010
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 28.04.2010

8.4 GewStR2009 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft

8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft

GewStR2009 ( Amtliches Gewerbesteuersteuer-Handbuch 2009 )

1Maßgebend für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG ist der sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergebende Verlustanteil. 2Sie ist daher auch vorzunehmen, wenn das Beteiligungsunternehmen (Personengesellschaft) - wie etwa in der Vorbereitungs- oder Abwicklungsphase - noch nicht oder nicht mehr gewerbesteuerpflichtig ist.