FNA: 611-10-14-1-1
Fassung vom: 10.12.1999
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 10.12.1999

95 UStR2000 Sozialversicherung, Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung

95 Sozialversicherung, Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

Zu den von der Steuerbefreiung ausgenommenen Umsätzen gehört insbesondere die entsprechende unentgeltliche Wertabgabe (vgl. Abschnitte 24 a bis c), also die Entnahme von Brillen und Brillenteilen sowie die Reparaturarbeiten an diesen Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens.