AG Bielefeld - 22.01.1992 (2 C 180/91) - DRsp Nr. 1994/15447
AG Bielefeld, vom 22.01.1992 - Aktenzeichen 2 C 180/91
DRsp Nr. 1994/15447
Unterhaltspflichtige Eltern müssen im Interesse der Kinder unter Umständen auf die Weiterführung einer Ausbildung (hier: Geschichtsstudium des Vaters nach zweimaligem Wechsel des Studienfaches) verzichten, wenn sie dadurch früher eine zumutbare Erwerbstätigkeit finden können.