AG Groß Gerau - 13.06.1991 (7 F 272/91) - DRsp Nr. 1994/15619
AG Groß Gerau, vom 13.06.1991 - Aktenzeichen 7 F 272/91
DRsp Nr. 1994/15619
Leben die Eltern innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt und ist nicht aufzuklären, in wessen Obhut sich die Kinder der Parteien befinden, so ist keiner von beiden befugt, Unterhaltsansprüche der Kinder geltend zu machen.