AG Norderstedt - 09.04.1990 (32 VIII 2282) - DRsp Nr. 1994/15860
AG Norderstedt, vom 09.04.1990 - Aktenzeichen 32 VIII 2282
DRsp Nr. 1994/15860
Der Vater eines nichtehelichen Kindes kann, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat, von der personensorgeberechtigten Mutter Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, sofern die Auskunftserteilung dem Wohl des Kindes entspricht. Ein solches berechtigtes Interesse ist dann anzunehmen, wenn der Vater keine andere Möglichkeit hat, sich von der Entwicklung des Kindes zu überzeugen.