I. Die beteiligten Eheleute schlossen am 10. Januar 1977 vor dem Standesamt Phrapadaeng/Samutprakarn, Thailand, die Ehe. Die Ehefrau (Antragstellerin) besitzt die deutsche, der Ehemann die thailändische Staatsangehörigkeit. Im April 1977 übersiedelten sie in die Bundesrepublik und nahmen zunächst in Speyer und ab April 1978 in Frankfurt/Main Wohnung. Im Jahre 1979 gelangten die Ehegatten zu der Überzeugung, daß die Ehe gescheitert sei, und entschlossen sich zur Scheidung. Dazu begaben sie sich Anfang April 1979 nach Bangkok/Thailand. Dort schieden sie die Ehe am 3. April 1979 durch beiderseitige einverständliche Erklärung. Am selben Tage wurde die Ehescheidung bei dem Standesamt Khet Phrakhanong, Bangkok, unter der Nr. registriert.
Unter dem 10. Februar 1987 hat die in Speyer wohnhafte Ehefrau, die am 30. Januar 1987 ein Kind geboren hat, die Anerkennung der Ehescheidung nach Art.
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