I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 schlossen am 27.4.1991 vor dem Standesamt X die Ehe. Die Eheschließung wurde im Heiratsbuch für das Jahr 1991 eingetragen. Dort heißt es u.a.: "Die Ehegatten führen den Ehenamen A". In Spalte 10 des gleichzeitig angelegten Familienbuchs ist vermerkt: Die Ehegatten führen den Ehenamen A. Die Frau führt durch Erklärung vom 27.4.1991 den Familiennamen "B-A".
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