1. Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision (Körperschaftsteuer 2010 bis 2012) gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 14.08.2019 –
2. Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision (Umsatzsteuer 2010 bis 2012) gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 14.08.2019 –
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wegen Umsatzsteuer 2010 bis 2012 hat die Klägerin zu tragen.
I. Der Beschluss ergeht hinsichtlich des Tenors Ziffer 1 nach § 113 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ohne weitere Begründung.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|