Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Aus dem Erwerb des Gegenstands ist grundsätzlich der anteilige Vorsteuerabzug gegeben, ebenso aus den laufenden Kosten. Die Nutzung außerhalb des Unternehmens führt nicht zur Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe. Die Veräußerung des Gegenstands ist nur anteilig steuerbar. Es besteht die Möglichkeit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.
PraxistippAuch wenn Gegenstände zunächst eindeutig dem Privatvermögen zugeordnet wurden, können gleichwohl Veräußerungen im Rahmen des Unternehmens erfolgen. Dies ist dann der Fall, wenn sich diese Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 UStG als nachhaltig darstellt (beispielsweise bei Veräußerung größerer Sammlungen, wenn diese geschäftsmäßig betrieben wird). |
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|