Anteilige Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Anteilige Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Aus dem Erwerb des Gegenstands ist grundsätzlich der anteilige Vorsteuerabzug gegeben, ebenso aus den laufenden Kosten. Die Nutzung außerhalb des Unternehmens führt nicht zur Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe. Die Veräußerung des Gegenstands ist nur anteilig steuerbar. Es besteht die Möglichkeit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.

Praxistipp

Auch wenn Gegenstände zunächst eindeutig dem Privatvermögen zugeordnet wurden, können gleichwohl Veräußerungen im Rahmen des Unternehmens erfolgen. Dies ist dann der Fall, wenn sich diese Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 UStG als nachhaltig darstellt (beispielsweise bei Veräußerung größerer Sammlungen, wenn diese geschäftsmäßig betrieben wird).

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