Abweichend vom Umsatzsteuerbescheid 2005 vom 21.08.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.11.2014 wird die Umsatzsteuer unter Berücksichtigung von um 33.246,55 € geminderten Umsätzen zum Regelsteuersatz, von um 36.042,99 € erhöhten Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz und von weiterer Vorsteuer in Höhe von 75,43 € festgesetzt.
Abweichend vom Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 21.08.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.11.2014 wird die Umsatzsteuer unter Berücksichtigung von um 27.762,07 € geminderten Umsätzen zum Regelsteuersatz, von um 30.097,20 € erhöhten Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz und von weiterer Vorsteuer in Höhe von 75,84 € festgesetzt.
Abweichend vom Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 28.08.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.11.2014 wird die Umsatzsteuer unter Berücksichtigung von um 47.726,05 € geminderten Umsätzen zum Regelsteuersatz, von um 53.078,50 € erhöhten Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz und von weiterer Vorsteuer in Höhe von 133,76 € festgesetzt.
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