I. Aus der am 18. Juni 1976 geschlossenen Ehe der Parteien ist ein im Jahre 1978 geborener Sohn hervorgegangen. Nach der Trennung der Parteien im Sommer 1986 versuchte die Ehefrau (Antragsgegnerin) am 7. September 1986, sich und das Kind zu töten. Seit Oktober 1986 befindet sie sich in einer Fachklinik für Psychiatrie. Auf den ihr am 5. August 1987 zugestellten Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) wurde die Ehe - vor Entscheidung über den Versorgungsausgleich - geschieden und das Sorgerecht für den Sohn dem Ehemann übertragen. Das Verbundurteil ist seit dem 21. Juni 1988 rechtskräftig. Wegen des Tötungsversuchs hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Amberg durch (rechtskräftiges) Urteil vom 27. Juli 1988 die Unterbringung der Ehefrau in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|