Aufteilung bei Nutzung von Gebäuden zur Erzielung von Ausschlussumsätzen und vorsteuerunschädlichen Umsätzen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Aufteilung bei Nutzung von Gebäuden zur Erzielung von Ausschlussumsätzen und vorsteuerunschädlichen Umsätzen

Die größte praktische Bedeutung hat die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei der Nutzung von Gebäuden. Steuerfreie und steuerpflichtige Nutzung desselben Gebäudes sind in vielen Fällen nebeneinander gegeben. Eine steuerpflichtige Vermietung ist nur unter den Voraussetzungen des § 9 UStG möglich. Damit scheidet eine steuerpflichtige Vermietung immer bei Verwendung zu Wohnzwecken aus. Grundsätzlich ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Gebäuden nach dem tatsächlichen Verhältnis der Nutzflächen vorzunehmen (vgl. Abschn. 15.17 Abs. 7 Satz 4 UStAE). Eine Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel ist seit dem 01.01.2004 regelmäßig nicht mehr zulässig.