Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Der Unternehmer hat die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiungen nachzuweisen (Abschn. 9.2 Abs. 4 UStAE - Nachweispflichten).
Aus den Aufzeichnungen müssen die Umsätze hervorgehen, die der Unternehmer als steuerpflichtig behandelt hat (§ 22 Abs. 4 Satz 2 UStG).
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