Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG liegt unter den folgenden Voraussetzungen vor:
a) | Warenbewegung Der Unternehmer oder der Abnehmer befördert oder versendet den Gegenstand der Lieferung in die folgenden in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete:
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b) | Abnehmerqualität
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