Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Wird Nichtgemeinschaftsware aus einem Umsatzsteuerlager ausgelagert, entfällt die Steuerbefreiung für die der Auslagerung vorangehende Lieferung gem. § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a) Satz 2 UStG. Soweit in diesem Zusammenhang auch die Abfertigung zum freien Verkehr (Einfuhr) erfolgt, ist diese gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist.
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