Bayerisches Landesamt für Steuern - Erlass vom 24.03.2014
O 2000 - 036

Bayerisches Landesamt für Steuern - Erlass vom 24.03.2014 (O 2000 - 036) - DRsp Nr. 2014/80306

Bayerisches Landesamt für Steuern, Erlass vom 24.03.2014 - Aktenzeichen O 2000 - 036

DRsp Nr. 2014/80306

Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 21. März 2014 ergangen sind; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. April 2013 ( BStBl I S. 523)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieser Erlasse ergangenen gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder das Folgende: