Mit Schreiben vom 12.08.2010 hat das Bundesministerium der Finanzen gegenüber dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. sowie dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. zur Frage der Zulässigkeit von Rückstellungen für sog. Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft wie folgt Stellung genommen:
Ein Netzbetreiber schließt mit einem Netznutzer einen zivilrechtlichen Vertrag ab, der dem Netznutzer die Nutzung des Versorgungsnetzes ermöglicht. Als Gegenleistung zahlt der Netznutzer ein Nutzungsentgelt an den Netzbetreiber. Die Höhe des maximalen Entgeltes wird durch die Bundesnetzagentur oder die zuständigen Landesregulierungsbehörden durch Festlegung einer sog. Obergrenze reguliert. Die Regulierungsbehörden sind keine Vertragsparteien.
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