Sitzungen der Referatsleiter Einkommensteuer der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 16. bis 18. September 2009 -ESt V/09 und vom 29. September bis 1. Oktober 2010 -ESt IV/10
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird an der bisherigen Verwaltungsauffassung, nach der ausschließlich Kirchensteuer an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts von § 10 Absatz 1 Nummer 4 EStG erfasst war, nicht mehr festgehalten.
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