Am 19.12.2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (kurz: Steuerbürokratieabbaugesetz oder SteuBAG) verabschiedet ( BGBl 2008 I S.
Ein Großteil des Gesetzes enthält neue Verpflichtungen zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel:
§ 5b EStG : Standardisierung der Inhalte von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen und Verpflichtung, sie elektronisch zu übermitteln; dies betrifft alle Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln. (Anwendung: Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen);
§ 60 Abs. 4 EStDV : Elektronische Übermittlung der Anlage EÜR (Anwendung: Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen)
Elektronische Erklärungsabgabe nach §
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