Die nachfolgend aufgeführten Verfügungen der ehemaligen Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg sowie des Bayerischen Landesamtes für Steuern werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Aufhebung der Verfügungen dient insbesondere der Bereinigung der Weisungslage und dem Abbau der Normenflut. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die Verfügungen bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten.
OFD München | S 7134-51 St255 | Ausfuhr- und Abnehmernachweis durch Zollstellen der EG-Mitgliedstaaten (§§ 9 und 17 UStDV 1993) | |
OFD Nürnberg | S 7427b-4/St43 | Innergemeinschaftliche Lieferungen und Warenbewegungen an Abnehmer mit nicht existenter USt-IdNr. | |
OFD München | S 7200-111/19 St461 | Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; hier: Anträge auf Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen | |
OFD München | S 7243 A-St33a | Umsatzsteuer; hier: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Saunabäder in Sport- und Freizeitzentren | |
OFD München | S 7220-18/2 St464 | Erteilung von Zolltarifauskünften für Umsatzsteuerzwecke | |
OFD München | S 7229 B-33/8 St434 |
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