Im BMF-Schreiben vom 30.01.2012 (AIS: AO/FGO) wurde ausführlich zur Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten sowie zur Reihenfolge der Anrechung von Steuerabzugsbeträgen und geleisteten Vorauszahlungen bei getrennter Veranlagung Stellung genommen. Zur Umsetzung des Schreibens ist Folgendes zu beachten:
Durchführung der Aufteilung von Steuererstattungsansprüchen nach durchgeführter Zusammenveranlagung
Bei der Aufteilung eines Erstattungsanspruchs haben die Veranlagungsstellen und die Finanzkasse eng zusammenzuarbeiten. Für die Berechnung der Aufteilungsbeträge steht die UNIFA-Vorlage „Aufteilung ESt-Erstattungsbetrag AV” zur Verfügung (Ordner Veranlagung, Ordner Arbeitnehmerstelle und Ordner Finanzkasse).
Ist nach Aktenlage bereits bekannt, dass die Aufteilung eines sich ggf. ergebenden Erstattungsanspruchs in Betracht kommt, ist vor Durchführung der Veranlagung das Setzen der Sperrvermerke VE und VU mit Vorlage „BuchUnterl für Teleeingaben kontenverändernd” (Ordner Zentral/Finanzkasse/1) für andere Arbeitsgebiete) zu veranlassen.
Anrechung von geleisteten Vorauszahlungen bei getrennter Veranlagung
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