Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Steuer) bestätigen den Beschluss der Umsatzsteuer-Referatsleiter (TOP 11 der Sitzung USt II/17), nach dem (Fach-) Autorenleistungen zur bloßen Erstellung von Lehrbriefen nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchstabe b UStG für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer fallen. Diese Regelung betrifft insbesondere Autoren, die als Subunternehmer Lehrbriefe für Fernlehrinstitute erstellen.
Für bis zum ausgeführte (Fach-) Autorenleistungen wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer diese Leistungen steuerfrei behandelt.
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