Zur Durchsetzung der Anzeigepflicht bei Auslandsbeziehungen (§ 138 Abs. 2 AO) wurde das BMF-Schreiben vom 15.04.2010Die Schreiben vom 19.03.2003 ( BStBl 2003 I S. 260) und vom 17.08.2004 ( BStBl 2004 I S. 847) wurden aufgehoben., AIS: AO) herausgegeben, dem als Anlagen u. a. ein Muster des neugestalteten amtlich vorgeschriebenem Vordrucks BZSt-2
„Mitteilung über
die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland,
die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder der Aufgabe oder Änderung,
die Beteiligung an ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen oder Personenvereinigungen”
beigefügt ist.
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