Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 14.01.2013 S 3810.1.1 - 6/St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 14.01.2013 (S 3810.1.1 - 6/St 34) - DRsp Nr. 2013/80179
Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 14.01.2013 - Aktenzeichen S 3810.1.1 - 6/St 34
DRsp Nr. 2013/80179
Abrundung nach 10 Abs. 1 ErbStG in den Fällen der Jahresversteuerung nach 23 ErbStG
Zu der Frage ob der Jahreswert auf 100 € abzurunden ist, wenn die Steuer nach § 23ErbStG statt vom Kapitalwert jährlich im Voraus von dem Jahreswert entrichtet wird, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
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