Es ist die Frage gestellt worden, ob in dem nachstehend geschilderten Fall eine Identität des übergegangenen Vermögens in beiden Erwerbsfällen angenommen werden kann.
Der Steuerpflichtige X betrieb gemeinsam mit seinem Vater eine Personengesellschaft, an deren Kapital von 8 Mio. € beide Gesellschafter im Verhältnis 1 (Sohn): 7 (Vater) beteiligt waren. Mit dem Tode des Vaters fiel dem X als Alleinerben der Anteil des Vaters in Höhe von 7 Mio. € zu. Vier Jahre später erhielt nach dem Tod des X sein Sohn als Vermächtnis einen Anteil an dem Unternehmen in Höhe von 1 Mio. €. Der Wert des Unternehmens war bis zu diesem Zeitpunkt auf 10 Mio. € gestiegen.
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