Verschiedentlich erreichen die Finanzämter Anfragen eines Landratsamtes oder einer kreisfreien Stadt, ob ein abzuschiebender oder bereits abgeschobener Ausländer steuerlich erfasst ist oder Steuererstattungsansprüche zu erwarten hat. Hintergrund dieser Anfragen ist die Prüfung der Frage, ob die Kosten der Abschiebung z. B. durch eine Pfändung von Steuererstattungsansprüchen gedeckt werden können.
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