Kommunale Bauhöfe nehmen ein breites Aufgabenspektrum wahr. Dazu gehören z.B.
Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze,
Winterdienst,
Straßenreinigung,
Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe,
Kanalunterhaltung,
Gebäudeunterhaltung
Abfallbeseitigung
Handwerker- und Transportdienste
Hochwasserabwehr
Einige Kommunen in Bayern verfügen über keinen eigenen Bauhof, weil sie die Aufgaben des Bauhofs auf eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts (im Folgenden als „neuer Aufgabenträger“ bezeichnet) übertragen haben. Dies ist zum einen in verschiedenen Konstellationen der interkommunalen Zusammenarbeit der Fall, insbesondere bei zu diesem Zweck gegründeten Zweckverbänden (Art.
Der neue Aufgabenträger bekommt regelmäßig die anfallenden Kosten erstattet.
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