Zu der Frage, ob AfS (§ 7 Abs. 6 EStG) in den Fällen in Betracht kommt, in denen ein Bodenschatz (Kiesvorkommen) im Privatvermögen des Steuerpflichtigen entstanden und anschließend zusammen mit dem Grundstück in eine gewerbliche Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder gegen sonstiges Entgelt eingebracht worden ist, nimmt das BayLfSt nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wie folgt Stellung:
Nach dem Beschluss des Großen Senats beim BFH vom 4.12.2006 (
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